AGB

1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von Datentechnik Ideler GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Firma Datentechnik Ideler GmbH.

2. Vertragsabschluß
Angebote von Datentechnik Ideler GmbH erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit Datentechnik Ideler GmbH von Dritten gefertigte Komponenten liefert. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

3. Lieferzeit, Teillieferungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Datentechnik Ideler GmbH angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten. Gerät Datentechnik Ideler GmbH in Verzug, so haftet Datentechnik Ideler GmbH für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Datentechnik Ideler GmbH verursacht wurde. Die Lieferung durch Datentechnik Ideler GmbH erfolgt insofern unter dem Vorbehalt, daß Datentechnik Ideler GmbH selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von Datentechnik Ideler GmbH nicht zu vertretender Umstände ist Datentechnik Ideler GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. Datentechnik Ideler GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

4. Rückgaberecht
Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Massgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Datentechnik IDELER GmbH, Gutenbergstraße 10, 49681 Garrel.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der von Datentechnik Ideler GmbH erteilten Auftragsbestätigung und verstehen sich ab dem von Datentechnik Ideler GmbH gewählten Auslieferungslager ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. In den Preisen eingeschlossen ist die handelsübliche Standardverpackung der gelieferten Ware, nicht jedoch Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc.; diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von Datentechnik Ideler GmbH auf den Vertragspartner über. Rechnungen von Datentechnik Ideler GmbH sind 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zahlbar. Im Falle von Teillieferungen gemäß Punkt 3. ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnet Datentechnik Ideler GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Datentechnik Ideler GmbH bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von Datentechnik Ideler GmbH vorbehalten. Nichtabnahmeentschädigung: Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme des Kauf-/Liefergegenstandes oder der verspäteten Zahlung des Kaufpreises oder im Falle, daß der Käufer sich von dem Vertrag löst, hat der Käufer dem Verkäufer den daraus folgenden Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden beträgt durchschnittlich 20 vom Hundert des Auftragswertes. Dem Käufer steht das Recht zu, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6. Gewährleistung
Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Datentechnik Ideler GmbH nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung Datentechnik Ideler GmbH schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Datentechnik Ideler GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der § 377, 378 HGB bleiben unberührt. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, Datentechnik Ideler GmbH die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von Datentechnik Ideler GmbH entweder beim Käufer oder bei Datentechnik Ideler GmbH. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird Datentechnik Ideler GmbH von der Gewährleistung frei. Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Datentechnik Ideler GmbH nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben, oder Verbrauchsmaterialien verwandt worden sind, die nicht den Spezifikationen von Datentechnik Ideler GmbH entsprechen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität Datentechnik Ideler GmbH nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Im Falle der Nachbesserung erwirbt Datentechnik Ideler GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferung wird Datentechnik Ideler GmbH mit Eingang des Austauschgeräts oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte und/oder Komponenten. Weitere Ansprüche des Kunden gegen Datentechnik Ideler GmbH sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird. In diesem Fall haftet Datentechnik Ideler GmbH, wenn der Kunde sichergestellt hat, daß die verlorengegangenen Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7. Haftung
Wird von Datentechnik Ideler GmbH eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist die Haftung von Datentechnik Ideler GmbH der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung von Datentechnik Ideler GmbH beschränkt. Datentechnik Ideler GmbH gewährt dem Vertragspartner auf Anforderung Auskunft über Höhe und Umfang der Versicherungspolice. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Datentechnik Ideler GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluß. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern Datentechnik Ideler GmbH oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht von Datentechnik Ideler GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen von Datentechnik Ideler GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten ("Vorbehaltsware") erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über. Datentechnik Ideler GmbH wird auf Wunsch des Vertragspartners bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen von Datentechnik Ideler GmbH um mehr als 30 % übersteigt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen oder zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von Datentechnik Ideler GmbH an Datentechnik Ideler GmbH ab. Datentechnik Ideler GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Datentechnik Ideler GmbH abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte von Datentechnik Ideler GmbH hinweisen. Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Datentechnik Ideler GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Datentechnik Ideler GmbH kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und Datentechnik Ideler GmbH auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an Datentechnik Ideler GmbH ab. Datentechnik Ideler GmbH nimmt diese Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe, daß diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

9. Rechte Dritter
Datentechnik Ideler GmbH wird den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Vertragspartner Datentechnik Ideler GmbH von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Datentechnik Ideler GmbH alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die für die Geschäftsentwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Datentechnik Ideler GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Datentechnik Ideler GmbH behält sich zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit der Schufa vor.

11. Software
Für von Datentechnik Ideler GmbH mitgelieferte, nicht von Datentechnik Ideler GmbH selbst hergestellte Software gelten die §§ 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

12. Verschiedenes
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort Bösel und ausschließlicher Gerichtsstand Bösel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.